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Die Grundvoraussetzungen.
Welche Patienten haben Anspruch?

1. Wohnort
Der Wohnort des Patienten sollte in einer der folgenden Städte liegen: Mettmann, Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld, Monheim.

2. Lebensalter
Die Patienten müssen über 18 Jahre alt sein.

3. Art und Schwere der Erkrankung
Die Patienten haben einen Anspruch auf SAPV, wenn

a) sie an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und dadurch ihre Lebenserwartung begrenzt ist und

b) sie aufgrund ausgeprägter Symptome wie Schmerzen oder Luftnot usw. eine besonders aufwändige Versorgung benötigen.

4. Ort der Leistungserbringung
Die Versorgung kann nach den medizinischen und pflegerischen Erfordernissen ambulant oder in stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden. Eine ärztliche Teilleistung der SAPV ist auch in Hospizen möglich.

Kurz gefasst
Anspruch auf SAPV haben Versicherte ab 18 Jahren, die in der Region Nordrhein wohnhaft sind, an einer unheilbaren, weit fortgeschrittenen Krankheit leiden und nur noch begrenzte Zeit zu leben haben. Zudem müssen sie eine besonders aufwendige Versorgung benötigen. Ziel ist es, ihnen eine vertraute häusliche Umgebung zu ermöglichen.